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   LG Neuruppin, 23.01.2003 - 4 S 241/02   

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https://dejure.org/2003,25736
LG Neuruppin, 23.01.2003 - 4 S 241/02 (https://dejure.org/2003,25736)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 23.01.2003 - 4 S 241/02 (https://dejure.org/2003,25736)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 4 S 241/02 (https://dejure.org/2003,25736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschlüsselung der Nebenkosten durch den Vermieter einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Vertragsanpassung beim Hinzutreten von neuen Nebenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 556 BGB n.F. (§ 4 MHG a.F.)
    Betriebskosten; Miete für Abfallbehältnisse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Brühl, 29.03.1996 - 23 C 557/95
    Auszug aus LG Neuruppin, 23.01.2003 - 4 S 241/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind jedoch Besonderheiten der aktuellen Abrechnung zu erläutern (so z.B. auch AG Hamburg WuM 1991, 50 [AG Hamburg 26.02.1988 - 44 C 1275/87] ; AG Brühl WuM 1996, 628 [AG Brühl 29.03.1996 - 23 C 557/95] ).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Neuruppin, 23.01.2003 - 4 S 241/02
    Der allgemeinen - auch für Vermieter einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne weitere Besonderheiten geltenden (BGH WuM 1982, 207) - aus § 259 BGB herzuleitendenden Verpflichtung, die umzulegenden Kosten geordnet zusammenzustellen, genügen die streitgegenständlichen Nebenkostenabrechnungen insoweit, als eine Darstellung der Gesamtkosten differenziert nach einzelnen Betriebskostenarten, Verteilerschlüssel, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der geleisteten Vorauszahlungen erfolgt ist (vgl. BGH NJW 1982, 207).
  • AG Hamburg, 26.02.1988 - 44 C 1275/87

    Anspruch auf Rückzahlung einer vom Mieter bei Beginn eines Mietverhältnisses

    Auszug aus LG Neuruppin, 23.01.2003 - 4 S 241/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung sind jedoch Besonderheiten der aktuellen Abrechnung zu erläutern (so z.B. auch AG Hamburg WuM 1991, 50 [AG Hamburg 26.02.1988 - 44 C 1275/87] ; AG Brühl WuM 1996, 628 [AG Brühl 29.03.1996 - 23 C 557/95] ).
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